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Kann ich bei einem Vorsorge-Fall Rechnungen stellen?

Nein, bei Vorsorge-Fällen gibt es keine Rechnungsstufen und keine Rechnungserstellung — stattdessen stehen Finanzierung, Vorsorgevertrag und eine Kostenschätzung zur Verfügung. Die reguläre Abrechnung wird verfügbar, sobald der Fall über „Aktivieren" in einen Sterbefall überführt wird. Dokumente, Termine, Aufgaben und E-Mails funktionieren bei Vorsorge-Fällen ganz normal.

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Dr. Daniel Alt

Ihr Ansprechpartner bei der YANA eG

☎ 0951 160 96 748daniel.alt@yana-eg.de