Ja. In den Sterbedaten können Sie statt eines exakten Zeitpunkts eine Zeitspanne dokumentieren — wann die Person zuletzt lebend gesehen und wann sie tot aufgefunden wurde, jeweils mit Zeugen. Zusätzlich lässt sich das offizielle Sterbedatum laut Urkunde getrennt erfassen. Auch ein Infektiös-Vermerk ist dort möglich und erscheint als Schnellfilter in der Fallübersicht.
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