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DBAGenossenschaft

Wem gehört der DBA und wie werde ich als Bestatter Miteigentümer?

Hinter dem DBA steht YANA eG – die erste Genossenschaft für Bestatter in Deutschland. Sie trägt und leitet das Projekt und ist für Service und Betreuung verantwortlich; die technische Entwicklung und den IT-Betrieb übernimmt Institut IDA. Externe Investoren gibt es bewusst nicht.

Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Wer YANA beitritt, zeichnet Genossenschaftsanteile und wird damit Miteigentümer der Genossenschaft, die hinter dem DBA steht – Sie sind also nicht nur Nutzer der Software, sondern Mitinhaber. Das ist der Kern des genossenschaftlichen Modells: Der DBA gehört den Bestattern, die ihn einsetzen.

Damit verbunden ist echte Mitbestimmung. In der Generalversammlung gilt das genossenschaftliche Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme" – unabhängig von der Größe Ihres Hauses. Sie entscheiden über die Ausrichtung mit, statt einem Anbieter ausgeliefert zu sein, und Überschüsse bleiben in der Gemeinschaft statt an Kapitalgeber abzufließen. Weil YANA in Mitgliederhand ist, besteht auch kein Risiko einer Übernahme von außen.

Die konkreten Konditionen einer Mitgliedschaft – etwa die Höhe der Anteile und der Ablauf des Beitritts – besprechen wir gern persönlich. Vereinbaren Sie dazu einfach ein unverbindliches Gespräch; ausführliche Informationen zur Genossenschaft finden Sie außerdem unter yana-eg.de.

Lernen Sie den DBA kennen.

Unverbindlich, ehrlich, auf Augenhöhe — wir zeigen Ihnen den DBA an Ihren eigenen Abläufen.

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